Pensionen

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  • Pensionsfonds

Die Vorteile dieser noch relativ jungen Form der Altersvorsorge liegen klar auf der Hand: Sicherheit und Renditechancen sind hier gut ausbalanciert.

Pensionsfonds sind eine relativ junge Form der Altersvorsorge. Sie unterscheiden sich von Lebensversicherungen und Pensionskassen vor allem dadurch, dass sie bei der Geldanlage weniger Beschränkungen unterworfen sind. Die an den Pensionsfonds gezahlten Beiträge werden auf dem Kapitalmarkt angelegt. Das zum planmäßigen Rentenbeginn für die Verrentung bereitstehende Kapital entspricht mindestens der Summe der gezahlten Altersvorsorgebeiträge. 

  • Pensionskasse 

Die Pensionskasse ist ein attraktiver Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie können sie jederzeit an veränderte Lebensumstände anpassen. 
Die Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sowohl steuer- wie auch sozialversicherungsfrei (siehe Direktversicherung). Alternativ besteht die Möglichkeit, die Beträge im Rahmen der „Riester-Rente“ mit Zulagen oder Sonderausgabenabzug fördern zu lassen. Die Finanzierung des Vertrags kann durch den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber oder mischfinanziert durch beide erfolgen.
Manche Tarifverträge sehen eine Beteiligung des Arbeitgebers zwingend vor. Die Pensionskasse vereint Sicherheit und Flexibilität optimal, denn die Beträge sind in unterschiedlicher Höhe möglich und können bei Arbeitslosigkeit ausgesetzt werden. 

  • Unterstützungskasse 

Eine Unterstützungskasse ermöglicht Altersvorsorge auf hohem Niveau ohne Beitragsbegrenzung. Sie kann zusätzlich zur Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds genutzt werden. Auch hier sind die Beiträge steuerfrei. Sie ist besonders geeignet für Arbeitnehmer in langfristigen und stabilen Beschäftigungsverhältnissen.

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung (z.B. eingetragener Verein), die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt. Einer rückgedeckten Gruppenunter­stützungs­­kasse gehören verschiedene Arbeitgeber als Trägerunternehmen an, um die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu gestalten. Die erforderlichen Beiträge werden vom Arbeitgeber oder durch Entgeltumwandlung von den Arbeitnehmern aufgebracht. Um die zu gewährenden Leistungen sicherzustellen, schließt die Unterstützungskasse Rückdeckungsversicherungen ab.

  • Zeitwertkonten  

Zeitwertkonten sind ein modernes Instrument zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und eine attraktive Ergänzung zur betrieblichen Altersversorgung. Zeitwertkonten sind als innovative Lösung zur Flexibilisierung von Arbeitszeit für Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen interessant.

Immer mehr Beschäftigte sammeln Guthaben auf Zeitwertkonten, um bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis längere Auszeiten, z. B. für Weiterbildung oder Kindererziehung nehmen zu können.

In den Unternehmen führt die freiere Gestaltung der Arbeitszeit zu höherer Mitarbeiterzufriedenheit. Schwankende Auftragslagen lassen sich ohne Entlassungen ausgleichen und die Unternehmen können Kosten sparen. Auf einem Zeitwertkonto können Geldbeträge (z.B. Gehaltsteile), aber auch Zeitguthaben wie Überstunden angespart werden. Ist der Kontostand hoch genug, so kann das Guthaben z.B. für den vorgezogenen Ruhestand genutzt werden.

Wenn Sie nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen wollen, kann darüber hinaus die vermögenswirksame Leistung in allen Varianten der betrieblichen Altersversorgung eingebunden werden.

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