Rürup, Riester & Co.

Zurück zur Übersicht

  • Rürup - Rente

Die „Rürup - Rente“ (Schicht 1 – Basisversorgung) bietet Arbeitnehmern, Beamten, Pflichtversicherten in berufsständischen Versorgungswerken, aber auch Freiberuflern und Selbstständigen, eine attraktive staatliche Förderung für ihre private Altersversorgung. Die Beiträge hierzu (maximal 20.000,--€ für Single und  40.000,--€ für Verheiratete im Jahr) können Sie als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Im Jahr 2007 werden 64% der Beiträge berücksichtigt. In den kommenden Jahren erhöht sich dieser Anteil jährlich um 2 Prozentpunkte. Ab 2025 sind die Beiträge zur Schicht 1 – Basisversorgung zu 100% absetzbar. Der Vertrag ist „Hartz IV sicher“. Ab dem 60. Lebensjahr können Sie die verrentete Auszahlung abrufen. Der Versicherte erhält eine lebenslange Rente. Eine ergänzende Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung ist möglich.

  • Riester - Rente 

Die „Riester - Rente“ (Schicht 2 – Zusatzversorgung), die ideale Altersvorsorge, für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Personen während der Elternzeit und Erziehungsurlaub in den ersten 3 Jahren, Arbeitslose, Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, Beamte, Richter, Zeit- und Berufssoldaten und Landwirten, die nach Gesetz pflichtversichert sind.

Sie kombinieren Altersvorsorge mit einer attraktiven staatlichen  Zulagen-Förderung.  Die Beiträge können zusätzlich Ihre Einkommensteuer senken. Ihr Vorsorgevermögen bleibt auch bei Arbeitslosigkeit unangetastet, es ist „Hartz-IV sicher“. Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen stehen zum Rentenbeginn für die Leistungen zur Verfügung. Ab dem 60. Lebensjahr können Sie bis zu 30% Ihres Guthabens als Kapital zum Rentenbeginn abrufen. Das restliche Kapital steht für eine lebenslange Rentenzahlung an den Versicherten zur Verfügung. Durch den Einschluss einer Rentengarantiezeit, kann der hinterbliebene Ehegatte oder kindergeldberechtigte Kinder abgesichert werden. Um aber im Alter den gewohnten Lebensstandard halten zu können, reicht auch die „Riesterrente“ nicht aus. Die „Riesterrente“ soll lediglich dazu dienen, das verminderte Nettorentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung von 70% auf 67% auszugleichen. Selbst mit „Riester“ bleibt eine Versorgungslücke von 30% bestehen. Eine private Altervorsorge über „Rürup“ (Schicht 1) und/oder betriebliche Altersvorsorge (Schicht 2) und/oder private Rentenversicherung (Schicht 3) ist auch weiterhin unerlässlich.

  • betriebliche Altersversorgung (Schicht 2 – Zusatzversorgung)

Sie als Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Hierzu sind mehrere Durchführungswege möglich. Die Entscheidung welcher Durchführungsweg bei welchem Versicherungsunternehmen genutzt wird, trifft Ihr Arbeitgeber.

  • Direktversicherung

Die Direktversicherung ist der unkomplizierteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung und bietet gleichzeitig zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Direktversicherung ist eine effiziente Form der Altersversorgung, bei der Sie der Staat gleich doppelt fördert. Die Beiträge zahlt Ihr Arbeitgeber direkt von Ihrem Bruttogehalt – grundsätzlich bevor darauf Steuern und Sozialabgaben anfallen. Sie zahlen keine Steuern auf die Beiträge. Sie können pro Jahr bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rente – in 2007 sind das 2.520 Euro – steuerfrei in Ihre Direktversicherung investieren.

Positiver Netto-Effekt: Sie tun viel für Ihre Zukunft, ohne dass Ihnen dadurch viel im Geldbeutel fehlt.

Unter bestimmten Umständen lassen sich sogar noch weitere 1.800 Euro pro Jahr investieren, für die keine Steuern anfallen.

Bis Ende 2008 können Sie zusätzlich auch noch Sozialabgaben sparen. Auf bis zu 2.520 Euro (4% der BBG) zahlen Sie bis dahin keine Abgaben für die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Zurück zur Übersicht