Unfallversicherung

Ein Unfall ist, wenn plötzlich von außen auf den Körper ein Ereignis einwirkt, welches unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt.

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Arbeitnehmer im Beruf ab, die Leistungen des Gesetzgebers für Kinder sind nur minimal und mit Beginn des Ruhestandes greift diese gar nicht mehr. Zudem besteht in der Freizeit überhaupt kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Jedoch die meisten Unfälle, rund 70 Prozent, entfallen auf die Freizeit. Und nicht selten bleiben danach anhaltende Gesundheitsschäden zurück.

Die private Unfallversicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie rund um die Uhr weltweiten Schutz – auch bei Freizeitunfällen, bei denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt.

Zusätzlich zur Invaliditätsleistung können Sie weitere Bausteine absichern:

  • Todesfall-Leistung
  • monatliche Unfallrente
  • Unfallkrankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld

Die Erweitung für kosmetische Operationen und Bergungskosten sind sogar bis zu einer bestimmten Summe beitragsfrei mitversichert und können gegen Zuschlag erhöht werden.

 Besonderheit:

Meldefristen zur Unfallversicherung, in welchem Sie Versicherungsfälle dem Versicherer melden müssen!!! Sonst haben Sie keinen Anspruch auf Leistung.

 >>> Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Personunverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und dem Versicherer unterrichten.

 >>> Die Invalidität muss:

  • innerhalb von 12 Monaten (ab dem Unfalltag an) eingetreten und
  • innerhalb von 15 Monaten (ab dem Unfalltag an) von einem Arzt schriftlich festgestellt und
  • von Ihnen bei dem Versicherer schriftlich geltend gemacht worden sein.

 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person auf Grund des Unfalls innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall stirbt. In diesem Fall wird dann (wenn vereinbart) die Todesfallsumme gezahlt.

 >>> Bei Unfalltod gilt die unverzügliche Meldefrist > 48 Stunden <.

In diesem Zeitraum ist dem Versicherer ein Unfalltod der versicherten Person zu melden! Damit der Versicherer die Todesursache überprüfen kann.

Diese sehr kurze Meldefrist bei Unfalltod ist ein Grund, weshalb es oft sinnvoller ist, den Todesfallschutz über eine Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung abzusichern.

Zudem ist dann die Leistung nicht nur -auf Tod durch Unfall- eingeschränkt, sondern wird auch bei Tod durch Krankheit und Alter geleistet.

 >>> Fristen einhalten – sonst ist Ihr Anspruch verwirkt!

Sofern in den Tarifbedingungen Ihrer Unfallversicherung nicht ausdrücklich eine verlängerte Meldefrist genannt ist, müssen die allgemeinen Meldefristen laut einem Urteil des OLG Frankfurt vom 25.04.2013 (Az. 12 U 43/12) unbedingt eingehalten werden, um den Anspruch gegenüber der Versicherung nicht zu verwirken.

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