Berufsunfähigkeit

  • Erwerbsunfähigkeit

Die Erwerbsunfähigkeitversicherung sichert die allgemeine Arbeitskraft – sprich die Erwerbsfähigkeit ab.

  • Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die Leistungsfähigkeit bezogen auf den Beruf ab.

Jeder vierte Erwerbstätige wird vor Erreichen der Altersrente berufs- oder erwerbsunfähig. Ein Unfall oder eine Krankheit können Sie zwingen, Ihren Arbeitsplatz für immer zu verlassen. Mit der Arbeitskraft verlieren Sie aber auch Ihr Einkommen. Die Unterstützung, die Sie vom Staat erwarten können, ist wesentlich geringer als nötig, um Ihren bisherigen Lebensstandard zu halten. Für die Jahrgänge, die nach 1961 geboren sind, ist diese Absicherung besonders wichtig.

Weil sich der Staat ab diesen Jahrgängen verabschiedet hat. Anstelle der Berufsunfähigkeitsrente wird nur noch eine Erwerbsminderungsrente, die erheblich geringer ist, gezahlt. Zudem besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Wartezeit von 5 Jahren. Daher haben Berufsanfänger i.d.R. keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen in Form einer Rente maximal bis zum vereinbarten Vertragsablauf ab, wenn Sie  aus gesundheitlichen Gründen mindestens zu 50% Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Bei Berufsunfähigkeit wird der Vertrag für Sie beitragsfrei fortgeführt.

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