Ergänzungsversicherung


Die Leistungen für gesetzlich Versicherte (GKV) wurden in den letzten Jahren empfindlich gekürzt. Die GKV bietet nur noch eine Grundversorgung. Weniger Leistungen und mehr Eigenbeteiligung sollen die Kostenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung eindämmen.

Im Ernstfall bedeutet das: Auf die bestmögliche Behandlung verzichten – oder die Kosten selber tragen müssen.

So leistet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Zahnersatz lediglich einen befundorientierten Festzuschuss, der sich an der so genannten Regelversorgung orientiert. Unabhängig davon, wie hoch die Rechnung tatsächlich ist. Leider entspricht diese Leistung oft nicht den hohen medizinischen Ansprüchen.

Eine Behandlung beim Heilpraktiker und Arzt für Naturheilverfahren (Homöopathie) wird von der gesetzlichen Krankenversicherung meist nicht übernommen. Gleiches gilt in der Regel für Leistungen im Bereich Sehhilfen.

Mit der privaten Ergänzungsversicherungen können Sie die Lücken im ambulanten, stationären und im Zahnbereich schließen.

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