Amts- & Diensthaftpflicht
Sind Sie Richter, Beamte, Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst, Zeit- und Berufssoldat?
Dann brauchen Sie eine Amts- und Diensthaftpflicht
- Amts-Haftplichtversicherung
Die Amts-Haftpflichtversicherung prüft und reguliert Schadenersatzansprüche von Dritten, die durch die berufliche Tätigkeit des Bediensteten verursacht wurde.
- Dienst-Haftpflichtversicherung
Die Dienst-Haftpflichtversicherung umfasst Ersatzansprüche des Dienstherrn/Arbeitgebers wegen ihm unmittelbar zugefügter Vermögensschäden.
Voraussetzung für beide Versicherungen ist die Haftung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder wenn der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt.