Fahrzeuge Haftpflicht & Kasko


"Einmal versichert, ist immer versichert."
Vor dieser Devise ist nur zu warnen.

Im Antrag werden nicht nur technische Fragen gestellt. Es wird dort auch nach so genannten gefahrenerheblichen Merkmalen gefragt, die Einfluss auf den Beitrag haben. Dadurch entsteht für den Versicherungsnehmer die Verpflichtung, Änderungen dem Versicherer zu melden.

Zu den gefahrerheblichen Merkmalen gehören:

Anschrift des Versicherungsnehmers - Anschrift des Fahrzeughalters (falls vom Versicherungsnehmer abweichend) - Fahrzeugnutzer: männlich / weiblich unter Angabe des Geburtsjahr - Nutzerkreis: nur VN, VN und Partner, Kinder des VN im Haushalt lebend, Sonstige - Verwendung: privat oder geschäftlich - Fahrleistung im Jahr: Nachweis per Tachostand - nächtlicher Stellplatz : Garage, Carport, privat Grundstück, Straße - Immobilienbesitz - Fahrgebiet - das Vorhandensein einer Wegfahrsperre

Bitte vermeiden Sie einen kurzfristigen Abruf einer eVB-Nr.

Erfolgt Ihr Abruf einer eVB-Nr sehr kurzfristig, liegen uns sehr oft keine Daten vor, womit wir eine Vorberechnung durchführen können.

Unsere Auswahl des Versicherers beruht dann ausschließlich auf seine Leistungen und bisherigen Regulierungsverhalten. Eine Prämie kann dabei keine Berücksichtigung finden.

Beachten Sie, dass dieser Versicherer für Ihr zuzulassendes Kfz, Ihre Risikokriterien und gewünschten Versicherungsumfang nicht der Günstigste sein muss.

Vor Antragstellung ist ein Wechsel zu einem anderen Versicherer (z.B.: eVB-Nr von Versicherer A; Antrag bei Versicherer B, weil dieser günstiger ist) möglich.

Jedoch müssen Sie damit rechnen, dass:

èVersicherer B rückwirkend (zum Tag der Zulassung) keinen Versicherungsschutz übernimmt.

èUnd Versicherer A nach Kurzzeitkennzeichen abrechnet.

Dadurch entstehen Ihnen zusätzliche Kosten!

 

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  • Haftpflicht - PKW / Motorrad

In Deutschland sind Sie als Halter eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine Kraftfahrt-Haftpflichtersicherung abzuschließen. Sie schützt Sie und alle berechtigten Fahrer vor finanziellen Ansprüchen Dritter nach einem von Ihnen verursachen Unfall.

Abgedeckt sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

Die Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung prüft die Schuldfrage, wehrt unberechtigte Forderungen ab und ersetzt berechtigte Forderungen.

  • Haftpflicht Sportboot

Schäden, die Sie als Bootsführer anderen zufügen, können unkalkulierbar sein. Die Sprtboot-Haftpflicht deckt Schäden an Dritten, die durch den Besitz und der Nutzung des Bootes bzw. Surfbretts verursacht werden.

  • Kasko - PKW / Motorrad

Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teilkasko- oder einer Vollkaskoversicherung finanziell absichern.

Die Teilkasko deckt z.B.: Glasbruch-, Diebstahl-, Feuer-, Sturm-, Hagel-, Haarwild- und Marderbissschäden. Bei Marderbissschäden ersetzt der Versicherer Kabel, Leitungen und Schläuche. Dieser Versicherungsschutz kann auch auf Marderbissfolgeschäden erweitert werden. Marderbissfolgeschäden sind Schäden, die durch einen vom Marder zerbissenen – also beschädigten Schlauch, Kabel oder Leitung entstehen. Marderbissfolgeschäden meist eine teure Angelegenheit

Die Vollkasko deckt zudem die Beschädigung und Zerstörung Ihres Fahrzeuges durch einen Unfall, wenn Sie diesen selbst verursacht haben oder der Verursacher nicht bekannt ist.

  • GAP–Deckung oder auch Leasingdifferenzdeckung

Bei Leasingfahrzeugen kann der Versicherungsnehmer eine GAP-Deckung zu seiner Kaskoversicherung mit beantragen. GAP ist Englisch und heißt auf Deutsch "Lücke".
Diese GAP-Deckung ist gerade bei höherwertigen Fahrzeugen anzuraten, die geleast sind.
Die Versicherung ersetzt in einem Schadenfall die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (dieser ist in der normalen Kaskoversicherung versichert), und der vertraglichen Restforderung des Leasinggebers.

  • Kasko - Sportboot

Die Risiken für ein Boot sind vielfältig und häufig unvermeidbar: Stürme, Untiefen, Riffe, Karambolagen können schwere Schäden bis hin zum totalen Verlust verursachen.Versichert ist das komplette Boot mit allen fest eingebauten Teilen, Planen, Tauwerk, Segeln, etc.

Beiboote und Außenbordmotor können mitversichert werden. Selbst Kleidungsstücke und Ölzeug, Schwimmwesten, Bettzeug und mehr lassen sich in die Deckung einschließen.

Nautische Geräte, auch Kompasse oder Messinstrumente die nicht fest mit dem Boot verbunden sind, sowie Radio, Fotoapparate, Ferngläser können in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Windsurfbretter sind ebenfalls versicherbar.

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