Betriebsschließungsversicherung
Die Betriebsschließungsvers. ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung.
Sie ist wichtig für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen. Diese Firmen müssen stets mit dem Schlimmsten rechnen: der Betriebsschließung wegen Seuchengefahr. Falls dann die zuständigen Behören Stillstand verordnen, sind die weitere Produktion und der Handel komplett gestoppt – dem Betrieb droht das Aus.
Die Betriebsschließungsversicherung deckt folgende Risiken:
- Schließungsschaden: Entgehender Gewinn, fortlaufende Kosten, Wiedereröffnungskosten
- Warenschaden: Entstanden infolge behördlich angeordneter Entseuchung oder Vernichtung auch ohne Betriebsschließung
- Schäden durch Tätigkeitsverbote : Gegen im Betrieb tätige Personen verhängt ohne Betriebsschließung
- Desinfektionskosten: Kosten für die Entseuchung (Desinfektion) des Betriebes
- Ermittlungs- u. Beobachtungskosten: Aufgrund von Maßnahmen nach dem Bundesseuchengesetz
Nicht versichert sind Schäden:
- durch behördliche Maßnahmen, die durch bewusstes Abweichen der zuständigen Bediensteten von den lebensmittel- und hygienerechtlichen Gesetzesvorschriften herbeigeführt werden
- durch kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen oder innere Unruhen
- an Waren, die bei der Einbringung in den Betrieb bereits durch Seuchen infiziert waren
- durch Maßregelung von Waren bei der Fleischbeschau