Bauleistungsversicherung
- Höhere Gewalt und Elementarereignisse
- Ungewöhnliche Witterungseinflüsse, wie z.B. Regen, Überflutung, Sturm und Hagel
- Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern
- Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
- Mutwillige Zerstörung durch Dritte (Vandalismus)
- Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Gegenständen
- Alle Bauleistungen (auch Eigenleistungen)
- Alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile (z.B. Türen und Fenster)
- Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Pflanzungen
Nicht versichert sind maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke, Baugeräte und Handwerkszeug, Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Makler-, Architekten-, Ingenieur- und Behördengebühren.
Nicht versichert sind ebenso reine Leistungsmängel ( z.B. Pfuscharbeit ), Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien, Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss.