Bauleistungsversicherung

  • Höhere Gewalt und Elementarereignisse
  • Ungewöhnliche Witterungseinflüsse, wie z.B. Regen, Überflutung, Sturm und Hagel
  • Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern
  • Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • Mutwillige Zerstörung durch Dritte (Vandalismus)
  • Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Gegenständen
  • Alle Bauleistungen (auch Eigenleistungen)
  • Alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlich einzubauenden festen Gebäudebestandteile (z.B. Türen und Fenster)
  • Außenanlagen mit Ausnahme von Gartenanlagen und Pflanzungen

Nicht versichert sind maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke, Baugeräte und Handwerkszeug, Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Makler-, Architekten-, Ingenieur- und Behördengebühren.

Nicht versichert sind ebenso reine Leistungsmängel ( z.B. Pfuscharbeit ), Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien, Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der  Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss.

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