Mietverlustversicherung


Das Pendant zur Betriebsunterbrechung im Inhaltsbereich ist die Mietverlustversicherung im Gebäudebereich. Bei einem Feuer- oder Sturmschaden kann ein Mieter kraft Gesetz oder nach dem Mietvertrag die Miete kürzen oder für die Dauer der Unbenutzbarkeit auch vollständig einbehalten. Ihre Kosten laufen jedoch weiter. Dies kann Sie natürlich auch betreffen, wenn Sie Ihr Gebäude selber nutzen. Beugen Sie hier rechtzeitig über eine Mietverlustversicherung vor.

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