Baugewährleistungsversicherung


Die Baugewährleistungs-Versicherung für Bauträger und Generalübernehmer tritt dann ein, wenn vom Bauherren nach Bauabnahme berechtigt Mängel im Rahmen der Gewährleistungszeit geltend gemacht werden. Das heißt umgekehrt auch, dass, ungerechtfertigte Ansprüche gegen den Bauträger durch die Versicherung abgewehrt werden.

Diese neue Versicherung bietet eine neue Sicherungsform. Zu diesem Zweck hat sich die VHV mit der Sachverständigenorganisation TÜV Süddeutschland zusammengeschlossen, die in diesem Rahmen eine gutachterliche Baubegleitung durchführt und so die Möglichkeit schafft, Risiken für den Bauträger und den Bauherren bei den Bauvorhaben zu minimieren.

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