Produkthaftpflicht


Gemäß dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haften Firmen auch für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch einen Fehler ihres Produktes entstehen – und zwar auch dann, wenn sie kein Verschulden trifft. Als Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist hier die Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung wichtig.

Sie erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter:

  • aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  • infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung Ihrer gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
  • wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung Ihrer fehlerhaften Erzeugnisse
  • für Kosten für Aus- und Einbau Ihrer mangelhaften Erzeugnisse
  • durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen durch Fehler der von Ihnen gelieferten, montierten oder gewarteten Maschinen

Zurück zur Übersicht