Rechtsschutz


Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt die für die gerichtliche Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten.

Leider kann es passieren, dass Sie auch unfreiwillig in einen Streit verwickelt werden. Ohne die Hilfe eines erfahrenen Anwalts sind Ihre Chancen vor Gericht sehr gering. Der Rat eines Juristen ist jedoch kostspielig, genauso wie die Arbeit von Gutachtern, Sachverständigen und Zeugen.

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Der Rechtsschutz gliedert sich in mehrere Bereiche:

  • Firmenrechtsschutz
  • Privatrechtsschutz für den Inhaber
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für Mieter oder Vermieter

 

und umfasst den:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz, für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • Arbeitsrechtsschutz, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnissen.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachrecht, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen.
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und -gerichten.
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz, für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
  • Strafrechtsschutz, für die Verteidigung eines Vergehens, das strafbar ist, wenn es vorsätzlich und auch fahrlässig begangen worden sein könnte. Versicherungsschutz besteht, wenn rechtskräftig festgestellt wurde, dass tatsächlich keine Straftat begangen worden ist.
  • Ordnungswidrigkeiten - Rechtsschutz, für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht, für Rat und Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten.
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zudem sind folgende Erweiterungen sinnvoll:

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR)

Im beruflichen Bereich stößt der "normale" Straf-Rechtsschutz schnell an seine Grenzen, da für Vorsatztaten kein Versicherungsschutz gewährt wird. Im Spezial-Straf-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes vorsätzlich oder fahrlässig verletzt zu haben, dessen Vergehen strafbar ist. Versicherungsschutz besteht, solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt.

  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten: Beteiligung des Opfers als Nebenkläger am Strafverfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen zur Opferentschädigung.
  • Rechtsschutz für Unterhalt: Ergänzung zum Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht, für die außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung gesetzlicher Unterhaltspflichten, über die ein deutsches Familiengericht zu entscheiden hat.
  • Rechtsschutz für Ehesachen: Ergänzung zum Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht, wegen Getrenntlebens und Scheidung vor deutschen Familiengerichten.
  • Rechtsschutz für Manager:  Ergänzung zum Privat-, Berufs-, Verkehrsrechtsschutz für angestellte Geschäftsführer.

Das Risiko des Managers, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, ist in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Als gesetzlicher Vertreter trägt der Manager die volle Verantwortung für alles, was im Unternehmen geschieht.

  • Der Manager-Rechtsschutz besteht aus drei Bausteinen, die auch einzeln abgesichert werden können:

-Vermögensschaden-Rechtsschutz

Als Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG haften Sie für die Verletzung von Sorgfaltspflichten persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Besonders streng ist diese Haftung im Bereich der Innenhaftung, also gegenüber der Gesellschaft.

-Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Neben seiner Stellung als Organ hat der Vorstand oder Geschäftsführer in aller Regel einen Anstellungsvertrag mit dem Unternehmen. Die gesetzlichen Schutzvorschriften für Arbeitnehmer finden auf solche Verträge jedoch keine Anwendung. So ist es für das Unternehmen wesentlich leichter, sich von einem unbequemen Geschäftsführer als von einem Angestellten zu trennen.

-Universal-Straf-Rechtsschutz

Jemand wirft Ihnen vor, im beruflichen Bereich eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben? Zum Beispiel sollen Sie angeblich das Grundwasser verunreinigt haben. 

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