Vermittler, Makler, Agenten oder Vertreter - begriffliche Verwirrung sorgt für Unsicherheit und einige "schwarze Schafe" prägen obendrein das Image der speziell im Bereich der Versicherungsberatung tätigen Personen und Unternehmen.
Versicherungsberater darf sich nur nennen, wer die - für Rechtsberatung - notwendige gerichtliche Zulassung erhalten hat! Neben der persönlichen und fachlichen Eignung müssen Versicherungsberater über langjährige praktische Erfahrungen verfügen.
So dürfen Vermittler und Vertreter zwar Versicherungs- und sogar die damit zusammenhängende Rechtsberatung ausüben - sind damit jedoch keine "Versicherungsberater". Im Unterschied zu allen anderen Außendienstlern ist die Tätigkeit der Versicherungsberater rechtlich geschützt.